Im Auto mit Headset telefoniert
onlineurteile.de - Ein Lkw-Fahrer war auf der Autobahn unterwegs. Eine Polizeistreife sah, dass er ein Headset mit der rechten Hand ans Ohr drückte. Der Fahrer telefonierte mit dem Handy, das in der dafür eingebauten Schale lag, und zwar mittels Headset oder Earset (Freisprechanlage). Das Headset war mit einer Spange am rechten Ohr befestigt und per Funk mit dem Mobiltelefon verbunden. Die Polizisten verpassten dem Fahrer einen Strafzettel.
Das Amtsgericht verurteilte ihn zu einer Geldbuße von 40 Euro, weil er "verbotswidrig ein Mobiltelefon während der Fahrt benutzt" habe. Die Strafe konnte der Mann mit einer Rechtsbeschwerde abwenden. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart fand, dass der Amtsrichter die einschlägige Rechtsnorm überdehnt hatte (1 Ss 187/08).
Das Handy während der Fahrt aufzunehmen und zu bedienen - gleichgültig mit welcher Funktion -, sei verboten, weil der Fahrer dadurch abgelenkt werde, so das OLG. Das gelte auch für die Hörer von Autotelefonen: Autofahrer müssten die Hände frei haben, um den Wagen zu lenken. Ein Headset sei aber nicht mit dem Hörer eines Autotelefons zu vergleichen.
Es werde am Kopf befestigt und nicht mit der Hand gehalten. Mit einer Freisprecheinrichtung sinke (belegt durch wissenschaftliche Untersuchungen) die Gefahr von Fahrfehlern wegen Telefonierens um mehr als 50 Prozent. Dieses Risiko auszuschalten, sei Sinn und Zweck des Verbots - beim Headset sei es aber ohnehin sehr gering.
Dass im konkreten Fall der Fahrer das Headset ans Ohr drückte, um die Hörqualität zu verbessern, ändere an der grundsätzlich andersartigen Funktionsweise nichts. Ein Headset könne der Fahrer jederzeit wieder loslassen, weil es ja am Kopf befestigt sei. Halte er dagegen ein Handy in der Hand, werde er in kniffligen Situationen das teure Gerät nicht ohne weiteres fallen lassen - was zu Fahrfehlern führen könne.