Im Auto Notiz vom Handy abgelesen

Auch das kann eine "unbefugte Benutzung des Mobiltelefons" sein

onlineurteile.de - Der Mann war mit dem Auto unterwegs, hatte sein Mobiltelefon in der Hand und schaute darauf. Dabei wurde er von Polizeibeamten beobachtet, angezeigt und mit einer Geldbuße von 30 Euro belegt. Der Autofahrer setzte sich zur Wehr und bestritt, mit dem Mobiltelefon telefoniert zu haben: Er habe am Vorabend eine Notiz auf seinem Handy gespeichert. Diese Notiz habe er lesen wollen, um sein Gedächtnis für einen Geschäftstermin aufzufrischen.

Beim Oberlandesgericht Hamm kam er mit dieser Verteidigung nicht durch (2 Ss OWi 1005/02). Es gehe hier nicht um die Art der Nutzung, wurde der Autofahrer belehrt. Mit dem Handy dürfe er sogar während der Fahrt telefonieren, allerdings nur per Freisprechanlage.

Die Straßenverkehrsordnung verbiete es jedoch Autofahrern (und auch Radfahrern!), das Handy beim Fahren in die Hand zu nehmen - gleichgültig, ob sie damit telefonierten oder das Handy als Organisator oder Internetzugang benutzten. Denn sie hätten dann nicht beide Hände für das Lenkrad frei - eine erhebliche Gefahr für den Straßenverkehr. Da der Autofahrer gegen dieses Verbot verstoßen und damit eine Ordnungswidrigkeit ("unbefugte Nutzung") begangen habe, bleibe es bei der Geldbuße.