Im Büro Elektroroller aufgeladen:

Netzwerkadministrator wurde wegen Stromdiebstahls gefeuert!

onlineurteile.de - Seit 1990 war der (jetzt 41 Jahre alte) Computerfachmann bei der Arbeitgeberin beschäftigt, zuletzt als Netzwerkadministrator. 2009 mietete er für einige Tage einen Elektroroller und fuhr damit ins Büro. Im Vorraum zum Betriebs-Rechenzentrum schloss er den Roller an eine Steckdose an, um den Akku aufzuladen.

Etwa eineinhalb Stunden später wurde der Arbeitnehmer von einem Vorgesetzten aufgefordert, den Roller vom Stromnetz abzukoppeln. Wegen "Stromdiebstahls" - es waren sage und schreibe 1,8 Cent Stromkosten entstanden - kündigte die Arbeitgeberin dem Computerfachmann fristlos.

Der Mitarbeiter habe heimlich auf Kosten des Unternehmens seinen privaten Elektroroller am Stromnetz aufgeladen und damit ein Vermögensdelikt begangen, so die Begründung. Das Landesarbeitsgericht Hamm erklärte die Kündigung für unwirksam (16 Sa 260/10).

Eine Abmahnung wäre in diesem Fall ausreichend gewesen. Immerhin arbeite der Mann schon 19 Jahre im Unternehmen und habe nur minimalen Schaden angerichtet. Dazu komme, dass im Betrieb von vielen Mitarbeitern regelmäßig Handys aufgeladen und privat elektronische Bilderrahmen aufgestellt würden. Dagegen sei die Arbeitgeberin jedoch nie eingeschritten.