Im Bus muss man sich festhalten!

Gestürzter Fahrgast bekommt kein Schmerzensgeld

onlineurteile.de - Im Bus müssen sich die Fahrgäste festhalten. Offenbar hat sich das immer noch nicht überall herumgesprochen, sonst wäre dieser Unfall nicht passiert: Als ein Münchner Busfahrer verkehrsbedingt voll auf die Bremse steigen musste, flog ein Fahrgast durch den Bus, der frei stand, ohne sich abzusichern. Er verletzte sich am Brustbein und musste an der Unfallstelle vom Roten Kreuz ambulant behandelt werden. Anschließend war er längere Zeit arbeitsunfähig - von der zerbrochenen Brille ganz zu schweigen. Vergeblich forderte der verletzte Fahrgast von den Verkehrsbetrieben und vom Busfahrer 1.900 Euro Schmerzensgeld und Ersatz für die Kosten einer neuen Brille.

Den Schaden habe er sich selbst zuzuschreiben, hielt ihm das Amtsgericht München vor (341 C 8749/04). Deshalb stehe ihm keine Entschädigung zu. Dem Busfahrer könne man jedenfalls keinen Vorwurf daraus machen, dass er zu einer Notbremsung gezwungen war. Im Straßenverkehr müsse man immer mit plötzlich auftretenden, riskanten Situationen rechnen. Daher müssten sich die Fahrgäste sichern, d.h. einen festen Stand oder Sitz und eine Möglichkeit zum Festhalten suchen. Dafür gebe es Haltestangen und Griffe an den Sitzen.