Im Discounter über Warenkorb gestolpert
onlineurteile.de - Ob man diese Art Läden nun Billigmarkt oder Krabbelmarkt nennt — jeder weiß, dass es hier eng zugeht. Waren werden in Körben, auf Rollwagenständern und auf dem Boden drapiert. Bei dem Discounter, von dem hier die Rede ist, waren die Gänge zwischen den Warenständern an manchen Stellen nur 30 bis 40 Zentimeter schmal. Eigentlich kein Wunder, wenn Kunden da ins Straucheln kommen.
Frau B stolperte über einen Warenkorb und verletzte sich beim Sturz an Schulter, Arm, Knie und Sprunggelenk. Ihre gesetzliche Krankenversicherung musste für die medizinische Behandlung 11.150 Euro ausgeben. Zwei Drittel der Summe wollte sich die Versicherung vom Inhaber des Discounters zurückholen. Der Betrag steht ihr zu, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt (16 U 118/12).
Der Ladeninhaber habe zwar zutreffend vorgetragen, Kunden müssten in einem Billigmarkt mit eng und unübersichtlich aufgebautem Warenangebot rechnen. In solchen Läden werde nun einmal kein Komfort geboten, sondern billige Ware. Wegen ihrer Unaufmerksamkeit sei der Kundin ein Mitverschulden von einem Drittel anzurechnen, so das OLG.
Dennoch gelte auch in Märkten dieser Kategorie: Ladeninhaber müssten ihre Kunden vor Gefahren schützen, die sie ohne großen Aufwand vermeiden könnten. Die Gänge zwischen den Warenkörben und Vorratsbehältern müssten so frei sein, dass Kunden gefahrlos durchgehen und Waren auswählen könnten.
Beim Einkaufen konzentrierten sie sich nämlich prinzipiell auf das präsentierte Warenangebot und achteten weniger auf den Boden. Wenn dann aber die Gänge so schmal seien wie hier, sei das Risiko hoch, dass ein Kunde hängen bleibe und stürze. Erst recht, wenn Verbraucher Waren herausnehmen möchten, die hinter einem Vorratskorb liegen.
Mancher Warenkorb habe unten Rollen oder Standfüße, andere wieder nicht. Die Hindernisse ragten unterschiedlich tief in die Gänge hinein und seien schlecht zu erkennen. Umso wichtiger für die Betreiber von Discountern, das Sturzrisiko zu minimieren. Sie müssten die Rollwagen und Körbe sorgfältig anordnen und die Gänge frei halten.