Im Dunkeln vom Auto überfahren
onlineurteile.de - Was hatte der Mann sich dabei nur gedacht? Es war stockdunkel, selbst seine Kleidung war dunkel, überall freies Feld ohne jede Beleuchtung. Dennoch wollte er schnell über die Bundesstraße zur anderen Seite laufen. Auch die Scheinwerfer des Autos sah er offenbar nicht. Das Fahrzeug konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen, der Mann kam unter die Räder und wurde schwer verletzt.
Vor Gericht ging es um die Frage, ob der Autofahrer den Unfall mit zu verantworten hatte. Fußgänger und Autofahrer waren gleichermaßen schuld und müssen sich die Unfallkosten teilen, entschied das Oberlandesgericht Hamm (9 U 95/02). Klar sei, dass der Fußgänger die Bundesstraße nicht überqueren durfte: Er hätte das herankommende Auto sehen müssen.
Allerdings sei der Autofahrer mit 74 km/h zu schnell gefahren. Autofahrer müssten "auf Sicht fahren", d.h. so, dass sie innerhalb der übersehbaren Strecke das Auto anhalten könnten. Bei Dunkelheit sei immer auch mit unbeleuchteten Hindernissen auf der Fahrbahn zu rechnen, dem sei die Fahrweise anzupassen. Auf unbeleuchteten Landstraßen dürften Autofahrer nicht einmal die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h ausnutzen. Im konkreten Fall wären allenfalls 50 bis 60 km/h angebracht gewesen.