Im Halteverbot auf die Ehefrau gewartet

Wer das Ein- und Ausfahren aus Parkplätzen behindert, haftet bei einem Unfall mit

onlineurteile.de - Ein Auto hielt auf der linken Seite einer Einbahnstraße an. Der Fahrer blieb im Auto sitzen; seine Ehefrau wollte etwas einkaufen. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite waren (im 90-Grad-Winkel) Parkplätze angelegt. Der Fahrer eines Kleinlasters wollte dort einparken, das gelang ihm nicht auf einen Zug. Deshalb fuhr er noch einmal rückwärts auf die Straße heraus, um zu rangieren. Dabei übersah er den parkenden Wagen und schrammte dessen rechte Seite auf. Der Autobesitzer verklagte ihn auf Schadenersatz.

Das Amtsgericht Lörrach zog von der Schadenssumme 30 Prozent ab (3 C 1266/05). Dass der Lkw-Fahrer den Rangierunfall verschuldet hatte, weil er beim Rückwärtsfahren nicht aufgepasst hatte, stand zwar fest. Aber auch der Autofahrer musste sich einen groben Schnitzer vorhalten lassen. Denn er hatte auf einer zweispurigen Einbahnstraße fast eine Viertelstunde im uneingeschränkten Halteverbot gestanden. So habe er seinen Teil zu dem Unfall beigetragen, hielt ihm der Amtsrichter vor, weil er den Kleinlaster beim Rangieren behinderte. Das Halteverbot auf der linken Straßenseite solle nicht zuletzt dafür sorgen, dass Autos auf der rechten Seite ungestört aus- und einparken könnten.