Im Halteverbot vor der Klinik abgeschleppt

Autobesitzer muss der privaten Überwachungsfirma die Kosten ersetzen

onlineurteile.de - Eine Münchner Klinik hat ein bundesweit tätiges, privates Unternehmen damit beauftragt, den Parkraum vor dem Klinikgebäude zu überwachen: Das Unternehmen war befugt, falsch geparkte Fahrzeuge zu entfernen und die Abschleppgebühren von den Falschparkern einzutreiben.

Im Halteverbot "erwischte" es einen Autofahrer, der eine Verwandte zum Krankenhaus gefahren hatte. In der Eile hatte er den Wagen in der Feuerwehranfahrtszone stehen lassen. Als er zurückkehrte, war das Auto abgeschleppt worden. Um es zurückzubekommen, zahlte der Mann ca. 185 Euro: Abschleppkosten, eine Pauschale für die "Fahrzeugvorbereitung" und Anfahrtskosten eines Mitarbeiters.

Die Klage des Autobesitzers auf Rückzahlung scheiterte beim Landgericht München I (15 S 14002/09). Nur die Anfahrtskosten musste er nicht übernehmen, weil die Überwachungsfirma diese Kosten nicht belegen konnte. Ansonsten sei alles mit rechten Dingen zugegangen, so das Gericht. Der Falschparker müsse die Aufwendungen ersetzen, die er verursacht habe - soweit sie notwendig waren.

Das treffe größtenteils zu. Nicht nur der Vorgang des Abschleppens selbst koste Geld. Die Überwachungsfirma müsse den Fahrer feststellen, den Wagen besichtigen, um die richtige Abschleppvorrichtung anzubringen, Beweise sichern. Für dieses "Drumherum" müsse sie Personal bezahlen. Eine Pauschale von 90 Euro sei dafür nicht übertrieben. (Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen.)