Im Hotel aus dem Etagenbett gefallen
onlineurteile.de - Eine deutsche Familie verbrachte im Mai 2005 zwei Wochen Urlaub in der Türkei. Die Eltern hatten eine Pauschalreise bei einem Reiseveranstalter gebucht. Mit zwei Töchtern, sieben und elf Jahre alt, bezogen sie ein Hotelzimmer. Neben dem Doppelbett stand in dem Zimmer ein Etagenbett für die Kinder. Das jüngere Mädchen schlief oben. Schon in der zweiten Nacht fiel das Kind aus dem Bett, verletzte sich am Ohr und zog sich eine Gehirnerschütterung zu. Vergeblich verlangten die Eltern in seinem Namen Schmerzensgeld vom Reiseveranstalter.
Für diesen Unfall sei das Unternehmen nicht verantwortlich, urteilte das Oberlandesgericht Karlsruhe (7 U 73/06). Das Etagenbett sei im Prinzip für Kinder nicht gefährlich, denn es sei oben mit einer Absturzsicherung versehen. Für ältere Kinder oder Kinder mit ruhigem Schlaf bestehe keinerlei Risiko.
Zwar reiche die Sicherung nicht über die ganze Länge des Bettes, doch das sei offenkundig und nicht zu übersehen. Wenn ein Kind dazu neige, nachts heftig zu träumen und sich im Schlaf zu bewegen - was Eltern ja wüssten -, dann dürfe man ihm nicht ausgerechnet das obere Bett zuweisen. Der Reiseveranstalter dürfe darauf vertrauen, dass Eltern die Schlafplätze vernünftig verteilten und dabei das verbleibende Restrisiko berücksichtigten. Dann bestehe keine Gefahr. Ereigne sich unter solchen Umständen ein Unfall, müsse der Geschädigte die Folgen selbst tragen.