Im Hotel gestürzt

Eine ungewöhnlich hohe Kante zwischen Flur und Hotelzimmer muss auffällig gekennzeichnet sein

onlineurteile.de - Ein Rentner-Ehepaar nahm an der Busreise eines Reiseveranstalters in die Schweiz teil. In einem 3-Sterne-Hotel stieg die Reisegruppe ab. Vom Zimmer des Ehepaares führte eine Türe mit einer hohen Türschwelle zum Flur hinaus: Der Boden des Flurs lag höher als der Zimmerfußboden. Obwohl die Urlauberin am ersten Tag ihres Aufenthalts einige Male unbeschadet aus- und eingegangen war, stolperte sie dort am nächsten Morgen über die hohe Kante. Die Frau stürzte und brach sich den Oberarm.

Vom Reiseveranstalter verlangte sie Schmerzensgeld: Die Kante der Türschwelle - 5,4 cm hoch, wie ihr Mann gemessen habe - sei eine gefährliche Stolperfalle. Von dunkelgrauer Farbe, sei sie vom dunkelblauen Teppichboden kaum zu unterscheiden. Das Oberlandesgericht Hamm sprach der Frau 4.000 Euro Entschädigung zu (9 U 192/08).

Für Sicherheitsdefizite in seinen Vertragshotels sei der Reiseveranstalter verantwortlich. Er müsse diese regelmäßig kontrollieren. Im fraglichen Hotel hätte er schon längst Abhilfe schaffen können und müssen, da die hohen Schwellen seit über 20 Jahren vorhanden seien. Solche Kanten seien weder in der Schweiz, noch im übrigen Mitteleuropa üblich. Damit müssten Hotelgäste also nicht rechnen.

Bei so einem Niveauunterschied zwischen Boden und Türschwelle sei die Gefahr groß, dass Hotelgäste mit dem Fuß an der Kante hängen blieben und stürzten. Um so wichtiger, sie deutlich zu markieren - z.B. durch Lackieren in Signalfarbe -, damit zumindest durchschnittlich aufmerksame Gäste das Hindernis erkennen könnten.

Für die gravierenden Unfallfolgen stünden der Urlauberin 8.000 Schmerzensgeld zu. Der Betrag werde allerdings wegen ihrer Unaufmerksamkeit, die ein Mitverschulden begründe, um die Hälfte gekürzt. Zum Unfallzeitpunkt sei es im Hotelzimmer bereits taghell gewesen. Hätte die Frau etwas besser aufgepasst, hätte sie die Kante bemerkt und wäre nicht gestolpert.