Im Hotel zersprang eine Glastüre
onlineurteile.de - Eine Kieferorthopädin übernachtete in einem Münchner Hotel. Am Morgen wurde der Aufenthalt zum Albtraum: Als sie die Glastüre zur Dusche aufmachte, zersprang plötzlich explosionsartig das Glas. Die Glassplitter flogen durch den Raum und verletzten den Hotelgast im Gesicht und an der rechten Hand. Am Zeigefinger musste die Ärztin operiert werden, es blieb eine Narbe. Auch ihre Brille war kaputt.
Sie verklagte das Hotel auf 878 Euro Schadenersatz für die Brille und auf Entschädigung für die Unfallfolgen. Der Inhaber des Hotels stritt alles ab: Die Geschichte der Kundin könne nicht stimmen, denn in den Duschen sei Sicherheitsglas eingebaut, das den DIN-Normen entspreche.
Da jedoch ein Sachverständiger im Prozess erläuterte, dass auch Sicherheitsglas zerspringen kann, verurteilte das Amtsgericht München den Hotelier zur Zahlung von Schmerzensgeld (111 C 31658/08). Auch die Brille musste er ersetzen. Der Vorfall habe sich genauso zugetragen wie von der Verletzten beschrieben, so die Amtsrichterin. Das habe die Beweisaufnahme ergeben. Für die Folgen hafte der Hotelier auch ohne eigenes Verschulden.
Dass die Glastüre bestimmte Sicherheitsvorschriften erfüllt habe, spiele keine Rolle: Das Hotel schulde den Gästen nicht das Einhalten von Normen, sondern die gefahrlose Nutzung des Hotelzimmers. Die Glasscheibe der Dusche habe eine Gefahrenquelle dargestellt — und dieser Mangel sei schon bei der Ankunft der Ärztin vorhanden gewesen.
Eine Kieferorthopädin sei besonders auf funktionsfähige Finger angewiesen: Sie müsse ständig filigrane Arbeiten ausführen. Deshalb seien die Verletzung am Finger und die Narbe schwerwiegend, sie könnten möglicherweise die Berufstätigkeit der Ärztin beeinträchtigen. Ein Schmerzensgeld von 2.000 Euro sei angemessen. Sollten sich künftig weitere Folgeschäden ergeben, müsste der Hotelier auch dafür einstehen.