Im Kindergarten über "Tigerente" gestürzt

Dreijähriger brach sich einen Zeh: "Dafür gibt es keinen Schuldigen"

onlineurteile.de - Im Aufenthaltsraum des Kindergartens stand als Spielzeug die Nachbildung einer Ente - 15 Kilogramm schwer. Eines Tages fiel ein dreijähriger Junge beim Spielen über die "Tigerente" und brach sich einen Zeh. Die Mutter verklagte im Namen des Kindes Kindergarten und Erzieherin auf Schmerzensgeld. Begründung: Ein so schweres Teil sei als Spielzeug ungeeignet und habe in einem Kindergarten nichts zu suchen. Außerdem habe die Erzieherin ja wohl ihre Aufsichtspflicht verletzt.

Diese Vorwürfe fand das Amtsgericht München unverständlich (262 C 20011/06). Welches Gewicht Spielzeug haben solle, könne man so oder so sehen: Mehr Gewicht bringe höhere Standfestigkeit mit sich. Leichtes Spielzeug kippe leichter um und könne zum Schlagen oder Raufen missbraucht werden. Seien Gegenstände fest verankert, stellten sie ein Hindernis dar. Auf Gummibällen könne man ausrutschen usw. usf.

Letztlich könnten Unfälle mit allen Spielzeugen passieren - also müsste man, so gesehen, jede Art von Spielzeug aus dem Kindergarten verbannen. Unfälle seien niemals ganz auszuschließen. Wer das fordere, müsste jedem Kind eine eigene Erzieherin zur Seite stellen. Das bedeutete einen nahezu absurden Aufwand. Fazit: Nicht für jeden Unfall gebe es einen Verantwortlichen - Unfälle gehörten zum allgemeinen Lebensrisiko.