Im Linienbus vom Sitz hochgeworfen

Verletzte Frau trifft Mitverschulden, weil sie den Sicherheitsgurt nicht angelegt hatte

onlineurteile.de - Frau E stieg in den Linienbus und setzte sich auf die hinterste Sitzbank. Da war am meisten Platz. Die Sicherheitsgurte steckten nicht etwa unsichtbar in den Ritzen der Sitze, sondern lagen offen da. Doch Frau E schnallte sich nicht an — weil sie das "im Omnibus noch nie gemacht" hat. Dieses Mal sollte sie es bereuen. Denn der Fahrer überquerte etwas flott einen Bahnübergang und der rückwärtige Busteil geriet dadurch heftig ins Schwanken. Frau E wurde hochgeworfen und brach sich beim Zurückfallen auf den Sitz einen Lendenwirbel.

Ihre Klage gegen das kommunale Busunternehmen auf Schadenersatz hatte zwar Erfolg. Doch kreidete ihr das Landgericht ein Mitverschulden an und setzte den geforderten Betrag herab. Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte die Entscheidung und wies die Berufung von Frau E zurück (6 U 187/11).

Natürlich trage überwiegend der Busfahrer die Verantwortung für den Unfall. Er sei mit 38 km/h über die Gleise gefahren, das sei zu schnell. Schließlich weise an dem Bahnübergang eigens ein Verkehrsschild darauf hin, dass die Unebenheit bei schneller Fahrt gefährlich werden könne. Das gelte bei einem Omnibus erst recht: Baubedingt wirkten sich bei Bussen Unebenheiten auf die letzte Sitzreihe besonders stark aus.

Fahrgäste seien aber — zu ihrer eigenen Sicherheit! — verpflichtet, Gurte anzulegen. Dass Frau E dies unterließ, habe wesentlich zu ihrer Verletzung beigetragen. Deshalb werde ihr Anspruch auf Schadenersatz gegen das Busunternehmen um 30 Prozent gekürzt. Frau E habe vorgetragen, es sei gang und gäbe, dass die Fahrgäste in Bussen den Gurt nicht benutzten. Das ändere jedoch an ihrem Mitverschulden nichts. Dass man sich "anschnallen" müsse, um Verletzungen zu vermeiden, sei allgemein bekannt.