Im Reisebus vom Sitz gefallen

Reiseveranstalter muss die Urlauber nicht auf Gurte hinweisen

onlineurteile.de - Eine Frau nahm an einer zehntägigen Busreise durch Italien teil. Als die Gruppe am Gardasee entlangfuhr, saß die Frau auf dem ersten Sitz hinter dem Fahrer und war eingenickt. Es folgte ein böses Erwachen: Denn in einem kleinen Ort musste der Fahrer abrupt bremsen und die (nicht angeschnallte) Frau stürzte in den Fußraum neben dem Fahrer. Sie trug Prellungen am ganzen Körper davon, die ihr den Urlaub vergällten. An Veranstaltungen konnte sie sich nicht mehr beteiligen, blieb meist im Hotel. Für den Sturz machte sie den Reiseveranstalter verantwortlich: Niemand habe sie auf die Gurte aufmerksam gemacht, im Bus müsste es ein Hinweisschild geben.

Beim Amtsgericht Eurin hatte sie mit ihrer Klage auf Rückzahlung von 268 Euro keinen Erfolg (6 C 173/02). Der Reiseveranstalter sei nicht verpflichtet, auf die Gurte hinzuweisen, erklärte der Amtsrichter. An dem Unfall sei nicht der Reiseveranstalter schuld, sondern die Urlauberin. Fahrgäste müssten selbst dafür sorgen, dass sie nicht stürzten. Bei einer Autofahrt müsse man nun einmal mit plötzlichen Bremsmanövern rechnen, erst recht im Ausland, wo der Profi-Busfahrer nicht ortskundig sei. Busreisende müssten sich entweder anschnallen oder festhalten. Wer ungesichert in der ersten Reihe sitze, dürfe auf keinen Fall einschlafen.