Im Schlaflabor mit Legionellen infiziert

Für mangelnde Hygiene im Haus ist der Gebäudeeigentümer verantwortlich

onlineurteile.de - Um ihr Schnarchproblem und gelegentlichen Atemstillstand nachts in den Griff zu bekommen, ließ sich eine Frau vier Tage in einem Schlafmedizinischen Zentrum untersuchen. Während des Aufenthalts benutzte sie eine Dusche. Wieder zu Hause, zeigten sich erst (vermeintlich) Symptome einer Erkältung, dann brach die Frau zusammen. Im Krankenhaus wurde eine Infektion mit Legionellen festgestellt (im Wasser lebende Bakterien).

Die Frau fiel ins Koma und musste später Sprechen, Schlucken und Gehen neu lernen. Im Schlaflabor fand man die Wurzel des Übels: In stillgelegten Leitungen im Haus zirkuliert das Wasser nicht, dort hatten sich Legionellen vermehrt. Die Patientin verklagte den Gebäudeeigentümer und den Betreiber des Schlaflabors auf Schadenersatz.

Der Vermieter der Laborräume hafte für die Folgen mangelnder Hygiene, nicht jedoch der medizinische Leiter des Labors, entschied das Landgericht Dortmund (4 O 167/09). Nur Krankenhäuser, Dialysestationen, Kindergärten und Jugendherbergen seien verpflichtet, die Wasserversorgung im Haus kontrollieren zu lassen, nicht aber Arztpraxen.

Gebäudeeigentümer dagegen seien dafür verantwortlich, dass in ihren Gebäuden die Regeln der Leitungswasserhygiene eingehalten würden. Sie müssten für regelmäßiges Warten der Wasserversorgungsanlage sorgen. Hier habe es der Eigentümer schuldhaft versäumt, gegen das (bekannte!) Risiko durch stillgelegte Leitungen vorzugehen. Deshalb müsse er die Patientin seines Mieters, des Schlaflabors, dafür entschädigen, dass sie sich in seinem Haus eine schwere Krankheit zugezogen habe.