Im Speisesaal der Reha-Klinik ausgerutscht
onlineurteile.de - In seiner Wohnung war der Rentner gestürzt und hatte sich einen Oberschenkelhalsbruch zugezogen. Er wurde operiert und bekam eine metallene Schiene eingesetzt. Doch damit war die Pechsträhne des alten Herrn noch nicht zu Ende. In der Reha-Klinik ereignete sich ein weiterer Unfall, als er — gestützt auf Krücken — zum Mittagessen in den Speisesaal humpelte.
Den schilderte er später vor Gericht so: Auf einer feuchten Stelle am Boden sei er ausgerutscht und habe einen Sturz gerade noch abfangen können, indem er sein Gewicht abrupt auf das operierte linke Bein verlagerte. Durch diese Überlastung sei die metallene Schiene verbogen worden, was in der Folge auch sein künstliches Kniegelenk destabilisierte. Seither habe er Schmerzen am Knie und im Oberschenkel. Als Ausgleich für dieses Missgeschick forderte er vom Träger der Reha-Klinik 5.500 Euro Schmerzensgeld.
Das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken wies die Klage des Rentners ab (4 U 193/11). Da in der Spezialklinik die meisten Patienten gehbehindert und auf Gehhilfen angewiesen seien, müsse die Klinik diesem besonderen Risiko natürlich Rechnung tragen, betonte das OLG. Das Reinigungspersonal müsse dementsprechend sorgfältig arbeiten. Der Patient habe aber nicht bewiesen, dass das Personal seine Pflichten vernachlässigt habe. Nur dann müsste der Klinikträger für den Unfall haften.
Woher der feuchte Fleck stammte, stehe nach wie vor nicht fest, obwohl viele Zeugen befragt wurden. Frau F habe ausgesagt, am Vormittag gegen 10.30 Uhr sei der Speisesaal geputzt worden. Doch selbst, wenn die Putzkolonne die Feuchtigkeit nur schlampig aufgewischt hätte: Da sich der Unfall im Hochsommer zutrug, wäre restliche Feuchte bis Mittag längst abgetrocknet gewesen.
Zeugin S habe erklärt, sie sei ebenfalls in der Nähe des Büfetts "auf etwas Feuchtem" ausgerutscht. Das sei keine Salatsoße gewesen — die hätte sie auf dem Fußboden gesehen. Das lasse zwar den Schluss zu, dass es sich um klare Flüssigkeit handelte, belege aber auch nicht, dass das Reinigungspersonal geschlampt habe. Genauso gut könne ein anderer Patient ein Glas Wasser weggetragen und etwas davon verschüttet haben. So etwas sei in einem stark frequentierten Speisesaal üblich und nicht zu verhindern.