Im Supermarkt auf Sahnespritzer ausgerutscht
onlineurteile.de - Eine Kundin suchte in der Kühltheke eines Supermarkts nach einem Trinkjoghurt. Auf einem feuchten Fleck am Boden rutschte sie aus, stürzte zu Boden und zog sich einen Bruch an der Schulter zu.
Vom Discounter forderte die Frau 15.000 Euro Schmerzensgeld als Ausgleich für die Verletzung: Seine Mitarbeiter hätten den Boden nicht ausreichend kontrolliert und gewischt. Sonst wäre ihr Fuß nicht auf einem Sahnefleck vor dem Kühlregal weggerutscht.
Doch der Filialleiter verwies auf seine strikten Regeln für die Ladenreinigung: 15 Minuten vor dem Unfall habe eine Auszubildende den Boden vor dem Kühlregal kontrolliert. Das konnte der Filialleiter sogar mit einer Art "Wischprotokoll" belegen.
Deshalb hatte die Klage der Kundin auf Schmerzensgeld beim Landgericht Coburg keinen Erfolg (21 O 281/12). In dem Laden sei der Boden regelmäßig kontrolliert und gereinigt worden — in Intervallen von 15 Minuten. Das genüge wirklich: Eine 100-prozentige Sicherheit sei sowieso nicht zu erreichen.
Kurz vor dem Unfall der Kundin habe eine Mitarbeiterin an der Kühltheke Waren nachgefüllt. Ihrer Aussage nach habe die Supermarkt-Angestellte dabei — wie immer — auf Schmutz und Feuchtigkeit am Boden geachtet. Sie habe keinen Sahnefleck bemerkt. Eventuell habe ein Kunde direkt danach Sahne verschüttet oder zuvor verschüttete Sahne sei erst später unter dem Regal hervorgelaufen.
Für das Landgericht stand damit fest, dass der Discounter für den Unfall nicht verantwortlich war. Auch noch unter Regalen oder unter Transportwagen im Abstand von wenigen Minuten den Boden zu kontrollieren, wäre für Handelsunternehmen ein unzumutbarer Aufwand. In Supermärkten müsse das Personal nur die Flächen regelmäßig inspizieren, auf denen sich die Kunden bewegten.