Im Supermarkt ausgerutscht

Gemüseabteilung muss alle 15 Minuten kontrolliert bzw. gereinigt werden

onlineurteile.de - Beim Einkaufen in einem großen Supermarkt rutschte eine Ärztin aus. Das flüssige Fruchtfleisch einiger Trauben, die aus dem Obststand gefallen waren, wurde ihr zum Verhängnis. Die Frau zog sich eine Verletzung am Knie zu, die ihr monatelang zu schaffen machte. Vom Inhaber des Supermarkts forderte sie Schmerzensgeld.

Zu Recht, wie das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied (7 U 18/03). Der Geschäftsmann habe dem Personal - seine Ehefrau und vier Angestellte - eine allgemeine Anweisung erteilt, im Abstand von 15 Minuten die Obst- und Gemüseabteilung zu kontrollieren und zu reinigen. Das sei in kleinen, räumlich überschaubaren Geschäften wohl ausreichend, nicht aber in einem Supermarkt mit 660 Quadratmetern Verkaufsfläche. Hier müsse man bestimmte Personen mit der Reinigung beauftragen, damit die Verantwortlichkeit unter den Mitarbeitern klar sei. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass das Personal bei größerem Kundenandrang die Reinigung vernachlässige. Dann verlasse sich jeder darauf, dass die Kollegen das "schon erledigen".

Der Geschäftsinhaber selbst müsse regelmäßig kontrollieren, ob geputzt werde. Doch er halte sich überwiegend im Büro auf. Von dort habe er über Monitore einige Bereiche des Ladens im Blick, die Gemüseabteilung aber nur teilweise. Diese Überwachung sei unzulänglich. Daher schulde der Geschäftsinhaber der verletzten Kundin eine Entschädigung, 3.000 Euro Schmerzensgeld seien angemessen.