Im Wald mit dem Fahrrad verunglückt

Eine Treppe aus Balken stellt keine besondere Gefahr dar

onlineurteile.de - Ein 17-Jähriger radelte auf einem privaten Weg durch den Wald. Der Weg verengt sich am Ende und führt über eine achtstufige Treppe - eine Böschung hinab - auf eine asphaltierte Straße. Der Radfahrer kannte das Gelände nicht, bemerkte die Treppe zu spät und konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen. Er stürzte über die Treppe hinunter auf die Straße und verletzte sich schwer.

Die Klage des jungen Mannes auf Schmerzensgeld - gegen den Verband, der mit den Waldeigentümern vereinbart hatte, den Weg zu unterhalten - wurde vom Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf abgewiesen (19 U 28/07). Die Verkehrssicherungspflicht von Waldeigentümern (und damit im konkreten Fall die des Verbandes) beschränke sich darauf, besondere Gefahren zu vermeiden, so das OLG. Das bedeute: Gefahren, die ein Waldbesucher nicht erkennen könne oder mit denen er nicht rechnen müsse.

Wer in den Wald gehe oder fahre, um sich in der Natur zu erholen, müsse sich im Prinzip auf natürliche Risiken einstellen. Die Treppe, über die der bedauernswerte Radfahrer gefallen sei, stelle keine besondere Gefahr dar. Es handle sich nicht um eine steile, künstlich angelegte Steintreppe, sondern um breit angelegte, mäßig ansteigende Stufen aus Holzbalken, wie sie in Wald und Gebirge üblich seien. Sie sollten es Wanderern leichter machen, die Böschung zu erklimmen.

Auf Hindernisse dieser Art müsse man sich im Wald einrichten. Radfahrer müssten also so fahren, dass sie auf einer unübersehbaren Strecke jederzeit anhalten könnten. Mit einem Rad könne man auch im Schritttempo fahren - das wüssten sie aus eigener Erfahrung, betonten die Richter. Wer das nicht beherrsche, müsse notfalls absteigen und das Rad schieben. Im Schritttempo übersehe man so ein Hindernis nicht.