In Bayern müssen Beamte länger arbeiten

Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung hat keinen Erfolg

onlineurteile.de - Als der Freistaat Bayern 2004 die Wochenarbeitszeit für Staatsbedienstete von 40 auf 42 Stunden heraufsetzte, ärgerte das den Beamten gewaltig. Das sei ungerecht, meinte er. Zum einen müssten die Angestellten des öffentlichen Dienstes längst nicht so viele Stunden arbeiten. Zum anderen gebe es keinen finanziellen Ausgleich für die Mehrarbeit. Der Freistaat verlange zu viel von seinen Beamten und verletze damit seine Fürsorgepflicht.

Vergeblich erhob der Beamte Verfassungsbeschwerde gegen die Verlängerung der Arbeitszeit: Zwei Arbeitsstunden mehr in der Woche seien nicht bedenklich, erklärte das Bundesverfassungsgericht (2 BvR 398/07).

Dadurch werde niemand so belastet, dass es die Gesundheit der Beamten beeinträchtigen könnte. Damit vernachlässige der Freistaat als Dienstherr nicht seine Fürsorgepflicht. Um eine übermäßige Belastung Einzelner zu vermeiden, gebe es viele Sonderregelungen (zum Beispiel für Beamte ab 50, Jugendliche und Schwerbehinderte).

Der Freistaat sei auch nicht verpflichtet, für die Mehrarbeit mehr zu zahlen. Der Vergleich mit den Angestellten des öffentlichen Dienstes helfe nicht weiter: Bei Beamten werde die Arbeitszeit immer schon einseitig vom Dienstherrn festgesetzt, während bei den Angestellten die Tarifparteien darüber verhandelten. In diesem Punkt könne es ohnehin keine Gleichbehandlung geben.