In den Keller gepinkelt

Fristlose Kündigung: Videoaufzeichnung überführt Mieter

onlineurteile.de - Mieter beschwerten sich darüber, dass der Keller penetrant nach Urin rieche: Man komme sich vor wie in der Kanalisation. Daraufhin beauftragte die Vermieterin, eine Wohnungsbaugenossenschaft, zuerst eine Sanitärfirma, um dem Übel abzuhelfen. Dann eine Schädlingsbekämpfungsfirma. Nichts half.

Schließlich installierte die Vermieterin im Keller eine Videoanlage, um die Räume zu überwachen. Und so kam es an den Tag, dass einer der Mieter mehrmals täglich im Keller pinkelte. Deutlich zeigte das Videoband, wie er den Keller betrat, sich in eine Ecke stellte und seine Hose öffnete.

Die fristlose Kündigung der Wohnungsbaugesellschaft sei gerechtfertigt, urteilte das Amtsgericht Zerbst (6 C 614/02). Das schwerwiegende Fehlverhalten des Mieters sei bewiesen, auch wenn der Urinstrahl nicht zu sehen sei. Das Band zeige die "typischen Bewegungsabläufe". Also habe der Mieter im Keller uriniert, jede andere Annahme wäre "lebensfremd".

In Fällen wie diesen gehe auch eine heimliche Videoüberwachung in Ordnung, obwohl sie die Privatsphäre der Bewohner beeinträchtige. Aber die Vermieterin habe bereits viel Geld investiert, um den Gestank im Keller zu beseitigen und daher ein berechtigtes Interesse daran gehabt, nun endlich die Ursache zu ermitteln. Dies liege auch im Interesse der übrigen Bewohner.