In der Hotelanlage ausgerutscht

Muss die Reiseveranstalterin für den Unfall einstehen?

onlineurteile.de - Eine Frau machte in einer Ferienanlage Urlaub. Dort rutschte sie bei Nieselregen auf glitschigen Ziegelsteinen aus und verletzte sich. Es handelte sich um einen Betonweg, der quer durch den Garten verlief und durch Streifen mit rotbraunen Ziegelsteinen unterbrochen war. Für ihr Unglück wollte die Urlauberin die Reiseveranstalterin verantwortlich machen.

Das Oberlandesgericht Köln wies ihre Klage ab (16 U 31/03). Ein Reiseveranstalter müsse zwar die Einrichtungen der Hotelanlage regelmäßig auf Mängel überprüfen, dazu gehörten auch die Wege. Gefahrenquellen müsse er allerdings nur beseitigen (oder vor ihnen warnen), wenn sie schwer erkennbar seien. Auf die optisch markanten Ziegel-Bänder im Weg hätte sich die verletzte Urlauberin jedoch ohne Weiteres einstellen können. Wo erhöhte Rutschgefahr bestehe, müsse man eben langsam gehen und aufpassen. Auf Gefahren, die jedermann ins Auge springen, müssten Hotelier und Reiseveranstalter nicht durch Warntafeln hinweisen.