In der Not Arbeit für Gottes Lohn?

Arbeitgeberin in Sachsen verlangte nach dem Hochwasser unbezahlte Überstunden

onlineurteile.de - Die Jahrhundertflut 2002 erwischte auch einen Betrieb in Döbeln: Räume wurden überflutet und verschlammt. Die Arbeitgeberin verlangte von ihren Leuten Opfergeist. Wochentags sollten sie abends zwei Stunden länger arbeiten, zusätzlich samstags von 7 bis 16 Uhr - und zwar umsonst. Einer der Mitarbeiter leistete 21 Stunden Mehrarbeit, danach ging er drei Tage lang zur üblichen Zeit nach Hause. Als der Mann deswegen flog, setzte er sich gegen den Rausschmiss zur Wehr.

In Not- und Katastrophenfällen sei ein Arbeitnehmer dazu verpflichtet, Mehrarbeit zu leisten, stellte das Arbeitsgericht Leipzig fest (7 Ca 6866/02). Und zwar dann, wenn es gelte, Schaden vom Betrieb abzuwehren. Hier habe die Flut den Betrieb allerdings schon "ereilt"; es sei darum gegangen, aufzuräumen und Schäden zu beseitigen. Warum die gesamte Belegschaft zu diesem Zweck unbezahlte Überstunden leisten musste, sei nicht nachvollziehbar. Dass der betroffene Arbeitnehmer seine vertraglichen Pflichten verletzt habe, als er weitere unbezahlte Überstunden ablehnte, sei daher fraglich.

Doch selbst wenn man dies bejahte, wäre eine fristlose Kündigung aus diesem Grund nicht berechtigt, so das Gericht. Schließlich habe es der Mitarbeiter nicht prinzipiell abgelehnt, Mehrarbeit zu leisten, sondern nur an drei Tagen. Darüber hinaus sei er schon 59 Jahre alt und 45 Jahre im Betrieb. Dass ihn deshalb die Mehrarbeit unter schweren Bedingungen besonders strapaziert haben dürfte, sei ebenfalls zu berücksichtigen.