In der Pinakothek der Moderne verunglückt

Besucherin trat in eine Lüftungsrinne - kein Schadenersatz vom Freistaat Bayern

onlineurteile.de - An Sonntagen ist (bei freiem Eintritt) in der Münchner Pinakothek der Moderne immer viel los, so auch am Unglückstag: Eine Frau wich im Saal 21 anderen Besuchern aus und ging an der Wand entlang. Dabei trat sie in eine (ca. 15 Zentimeter breite, in den Boden versenkte) Lüftungsrinne, knickte um und brach sich den Knöchel. Dem Freistaat Bayern warf sie vor, die Rauminstallation sei gefährlich. Da in diesem Saal keine Bilder an der Wand hingen - die von den Besuchern in gebührendem Abstand betrachtet würden -, sondern eine Installation des Künstlers Mark Manders ausgestellt sei, hätte man die an der Wand verlaufenden Lüftungsgitter abdecken müssen.

Das Amtsgericht München wies ihre Klage auf Schadenersatz mit der Begründung ab, dass im Museum alle gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften eingehalten seien. Die Brandschutzdirektion habe die Raumeinteilung einschließlich der Lüftungsrinnen genehmigt. Seit der Eröffnung des Museums habe es - bei über zwei Millionen Besuchern! - ansonsten keinen einzigen Unfall gegeben. Auch beim Landgericht München I hatte die verletzte Museumsbesucherin keinen Erfolg (34 S 1591/05).

Das in Saal 21 ausgestellte Kunstwerk sei zwar etwas Besonderes gewesen, besondere Sicherungsmaßnahmen habe die Museumsleitung deshalb aber nicht treffen müssen. Das Werk bestand aus einem Kubus, am Boden befanden sich weitere Teile und quer laufende Leitungen. Schon aus diesem Grund hätten Museumsbesucher hier auf den Boden achten müssen. Doch der Abstand zwischen Kunstwerk und Außenwand sei so groß gewesen, dass die Besucher auch bei großem Andrang bequem aneinander vorbeigehen konnten, ohne auf das Lüftungsgitter zu treten. Die Vertiefungsrinne des Lüftungsgitters sei außerdem farblich ganz klar abgesetzt.