In der Reitanlage mit Matschkugeln gespielt ...
onlineurteile.de - Mit seiner Mutter, einer Reiterin, und einem gleichaltrigen Freund war der Neunjährige zur Reitanlage gefahren. Während sich die Mutter im Stall aufhielt, spielten die beiden Kinder draußen mit einer Katze. Die Katze wurde vom Hund der Mutter verjagt und versteckte sich. Nun wollten die Jungs sich "rächen" und ihrerseits den Hund verjagen. Sie rollten aus matschigen Schneeresten Schneebälle - oder besser gesagt: Matschkugeln - und warfen nach ihm.
Als eine Kugel an einem Außenpfosten der Führanlage landete, hatte das ungeahnte Konsequenzen: Ein Fuchswallach sah in diese Richtung und erschrak; sofort stieg er hoch, beschädigte die Führanlage und verletzte sich dabei. Der Besitzer des Pferdes behauptete, das Tier sei dadurch als Reitpferd unbrauchbar geworden. Er verklagte die Jungen auf 20.000 Euro Schadenersatz. Beim Landgericht Osnabrück blitzte er jedoch ab: Die Richter konnten auf Seiten der Kinder kein Verschulden erkennen (4 O 473/06).
Die Mutter habe ihnen erklärt, sie dürften nicht im Stall herumrennen und schreien, um die Pferde nicht zu erschrecken. Dennoch dürfe man von Neunjährigen nicht erwarten, dass sie die Unberechenbarkeit und Schreckhaftigkeit von Pferden richtig einschätzten. Dass das Tier, obwohl gar nicht getroffen, wegen einer harmlosen Matschkugel in Panik geraten könnte, sei für ein Kind nicht vorhersehbar.
Dazu komme die impulsive Reaktion spielender Kinder, die sich über den Hund ärgerten und ihn mit dem erstbesten Mittel zu vertreiben suchten. Wie es alterstypisch sei, habe sich daraus eine Art Schneeballschlacht entwickelt - die Jungs hätten sich auf das Spiel konzentriert und alles andere ausgeblendet. Verschulden setze Vorsatz oder Fahrlässigkeit voraus - das sei hier auszuschließen, weil die Kinder in dieser Situation keine Gefahr erkennen konnten.