In Feldjägeruniform als Amtsperson aufgetreten
onlineurteile.de - Wäre die Story in der "Yellow Press" erschienen, würde man sie für eine Räuberpistole halten ... Das "Skript" stammt aber vom BGH: Bei einem Treffen mit Freunden berichtete Frau S, ihr Ex-Freund G habe sie sexuell missbraucht. Daraufhin beschloss die Runde, G dafür zu bestrafen und zu verprügeln. Herr M bereitete die Racheaktion akribisch vor.
Am Computer entwarf er einen quasi-amtlichen "Durchsuchungsbeschluss" für die Wohnung von G. Das Schriftstück trug ein Bundeswehrkreuz, einen Bundesadler und einen schwarz-rot-goldenen Farbstreifen (die Insignien lud M aus dem Internet herunter). Er unterschrieb es mit "Hauptmann M". Auf die gleiche Weise dekorierte er einen "Vollzugsbefehl", in dem er sich selbst die sofortige Festnahme des Verdächtigen G erlaubte.
M besaß eine Feldjägeruniformen, obwohl er nicht der Bundeswehr angehört. M und sein Freund P zogen sie an und streiften eine Armbinde mit den Buchstaben "MP" (Militärpolizei) über. Mit Gaspistolen ausgestattet, fuhren sie zum Haus von G. Da er nicht allein war, gab das "Rachekommando" den Plan auf, ihn zu verprügeln. P hielt G die Pistole vor die Nase. M gab ihm die vorbereiteten Schriftstücke, während P anfing, die Räume zu durchsuchen.
G hielt die beiden Männer tatsächlich für Amtspersonen und gab dem M sogar ein Messer, als dieser nach Waffen oder Drogen im Haus fragte. Auch ein Tütchen mit Marihuana steckte M ein (die er später seiner Freundin schenkte). Nach einer halben Stunde verließen M und P den verängstigten G. Das "konfiszierte" Messer warf er weg.
Für diesen Auftritt wurde M vom Landgericht wegen schweren Raubes in Tateinheit mit Amtsanmaßung, Urkundenfälschung und Missbrauchs von Amtsabzeichen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Auf die Revision des Angeklagten hin hob der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil auf und verwies die Sache zurück (4 StR 40/11). Der BGH kritisierte in erster Linie den Schuldspruch wegen Raubes.