Industrie

Streit um "at"-Internetadresse Österreichische Firma kann sich gegen deutschen Domain-Inhaber nicht durchsetzen

onlineurteile.de - Ein Herr Sartorius ließ seinen Namen als Internetadresse registrieren. Allerdings nicht bei der zuständigen deutschen Stelle - aus welchen Gründen auch immer -, sondern bei der österreichischen Vergabestelle für Domain-Namen: "nic.at". Diese vergibt Adressen mit der Endung "at" unabhängig davon, ob die Antragsteller aus Österreich stammen oder dort wohnen.

Unter "sartorius.at" veröffentlichte Herr Sartorius Informationen über sich und seine Familie. Das war der Sartorius AG ein Dorn im Auge, Herstellerin von Labortechnologie und österreichischer "Ableger" eines deutschen Konzerns. Das Unternehmen forderte die Domain "sartorius.at" für sich, Herr Sartorius müsse darauf verzichten. Davon könne keine Rede sein, urteilte das Landgericht Hamburg (324 O 375/04).

Herr Sartorius verletze das Marken- und Namensrecht des Unternehmens nicht, denn er nutze die strittige Website ausschließlich zu privaten Zwecken. Wenn zwei Interessenten gleichen Namens eine Domain beanspruchten, entscheide die Priorität, d.h.: Wer zuerst kommt, wird registriert. Von dieser Regel würden nur dann Ausnahmen gemacht, wenn der später gekommene Namensträger außerordentlich bekannt sei und das Publikum deshalb seinen Auftritt im Internet unter seinem Namen geradezu erwarte. Das treffe auf die Sartorius AG jedoch nicht zu.

Die Tatsache, dass Herr Sartorius nicht in Österreich lebe, rechtfertige keine Ausnahme von der Prioritäts-Regel. Die Registrierung einer Domain mit Endung "at" sei gerade nicht daran gebunden, dass der Antragsteller einen Bezug zu Österreich belege. Viele Internetnutzer wüssten ohnehin nicht, welche Bedeutung die Endungen von Domain-Namen haben. Sie verwiesen schon längst nicht mehr alle eindeutig auf bestimmte Länder (so z.B. "tipp.ag" oder "bullypara.de").