Infizierte Bandscheibe als Bestatter-Berufskrankheit?
onlineurteile.de - Einem Bestatter stehen keine Leistungen von der Berufsgenossenschaft wegen einer Berufskrankheit zu, wenn er an einer Infektion von Wirbelkörpern an der Bandscheibe leidet;
auch wenn ein Bestatter bei seiner Tätigkeit unvermeidlicherweise mit Körperflüssigkeiten in Kontakt kommt, besteht für ihn keine (verglichen mit der Bevölkerung im Allgemeinen) erhöhte Infektionsgefahr, deshalb gehören Bestatter auch nicht zum Kreis der Risikopersonen, die das Merkblatt zur Berufskrankheit "Spondylodiszitis" auflistet.