Informationspflichten in der Werbung
onlineurteile.de - In einem Werbeprospekt müssen Verbraucher über Identität und Geschäftsanschrift des Anbieters so informiert werden, dass sie problemlos mit ihm Kontakt aufnehmen können;
das gilt auch für den Finanzdienstleister, mit dessen Hilfe Verbraucher die angebotenen Produkte finanzieren können — der Verweis auf Internetseiten genügt nicht; fehlen im Werbeprospekt eines Möbelhauses ("Jetzt kaufen — nächstes Jahr zahlen!") Rechtsform und Anschrift des Händlers sowie des beteiligten Kreditunternehmens, ist die Reklame unlauter und irreführend.