Ingenieur als "Sicherheitsrisiko" gekündigt ...

... weil er mit einer Chinesin verheiratet ist: Das ist sittenwidrig

onlineurteile.de - Der jetzt 47 Jahre alte Ingenieur arbeitete ab Mai 2006 - zu Beginn als Leiharbeitnehmer - bei einer Firma, die u.a. auch die Bundeswehr beliefert. Regelmäßig besuchte er seine chinesische Freundin (und jetzige Ehefrau) in China. Vor jeder Reise nach China informierte er die Sicherheitsbeauftragte der Firma, die aber nie irgendwelche Bedenken vorbrachte.

Im Herbst 2009 bot der Arbeitgeber dem Ingenieur eine feste Anstellung an. Da der Arbeitnehmer im Dezember in China heiraten wollte, einigte man sich darauf, dass das Arbeitsverhältnis im Februar 2010 beginnen sollte. Vier Wochen später stellte der Arbeitgeber den Ingenieur plötzlich von der Arbeit frei und behauptete, er stelle durch seine familiären Beziehungen zu China für die Firma ein Sicherheitsrisiko dar. Industriespionage sei zu befürchten.

Der Arbeitnehmer wandte sich an den Betriebsrat, dem es jedoch nicht gelang, die Kündigung zu verhindern. Der Arbeitgeber entließ den Ingenieur - nun angeblich wegen betriebsbedingter Erfordernisse -, stellte aber gleichzeitig einen Ersatzmann ein. Die Kündigungsschutzklage des Ingenieurs hatte beim Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein Erfolg (3 Sa 95/11).

Die Kündigung sei sittenwidrig, so das LAG. Das Vorgehen des Arbeitgebers sei vollkommen willkürlich. Nie habe er die langjährige Beziehung des Arbeitnehmers zu einer chinesischen Staatsbürgerin - über die er die ganze Zeit Bescheid wusste - als sicherheitsrelevant eingestuft. Kurz vor der Hochzeit habe die Firma den Ingenieur vom Leiharbeitsunternehmen abgeworben - um ihm anschließend zu kündigen, obwohl sich gar nichts verändert habe.

Wegen der Heirat mit einer Chinesin zu kündigen, verstoße gegen das Anstandsgefühl und die Freiheit der Eheschließung. Betriebsbedingte Gründe dafür habe der Arbeitgeber nur vorgeschoben. Letztlich habe das Unternehmen den Ingenieur nur gegen eine andere Arbeitskraft ausgetauscht.

P.S.: Das LAG löste auf Antrag des Arbeitnehmers das Arbeitsverhältnis auf, weil sich der Arbeitgeber bereit erklärte, ihm eine Abfindung von sieben Monatsgehältern zu zahlen.

Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein
Aktenzeichen: 3 Sa 95/11
Entscheidungsdatum: 22.06.2011
Urteilnummer: 51962

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