Inline-Skater stürzt auf den Hinterkopf

Unfallversicherung bezweifelt HWS-Schleudertrauma

onlineurteile.de - Ein Inline-Skater meldete sich bei seiner Unfallversicherung und beantragte Leistungen, weil er beim Skaten gestürzt sei und sich so ein HWS-Schleudertrauma zugezogen habe. Er sei mit dem Hinterkopf auf den Boden aufgeschlagen, seither leide er an chronischen Kopfschmerzen. Doch die Versicherung winkte ab und bezweifelte die Diagnose "Schleudertrauma".

Mit seiner Zahlungsklage gegen das Unternehmen scheiterte der Versicherungsnehmer beim Landgericht Bochum, weil der medizinische Sachverständige ebenfalls zu dem Resultat kam, dass sein "chronisches Schmerzsyndrom" nichts mit dem Sturz zu tun hatte (4 O 184/03). Die Symptome wiesen auf eine unkomplizierte Gehirnerschütterung hin, eventuell mit leichter Zerrung der Halswirbelsäulenmuskulatur, erklärte der Gutachter. Beim Versicherungsnehmer bestehe ohnehin eine (unfallunabhängige) Wirbelsäulenfehlhaltung mit altersgemäßen Verschleißerscheinungen.

Ein HWS-Schleudertrauma durch einen Sturz sei jedenfalls "äußerst zweifelhaft". Es werde normalerweise durch eine "typische Peitschenbewegung" (wie bei Auffahrunfällen z.B.) ausgelöst, die bei einem Sturz nicht vorkomme. Angesichts dieses Gutachtens ersparte das Landgericht dem Versicherer die Zahlung: Es sei nicht nachgewiesen, dass die chronischen Kopfschmerzen des Skaters durch einen Unfall verursacht wurden.