Interessant für Winzer und Weintrinker:
onlineurteile.de - Ein Winzer aus der Pfalz möchte seine Weine auf französisch "Réserve" oder "Grande Réserve" nennen - ersatzweise auf deutsch: "Reserve" - und so auf die besondere Qualität der Weine hinweisen. Das wurde ihm von der zuständigen Aufsichtsbehörde verweigert: Weinbezeichnungen aus anderen Mitgliedstaaten der EU seien geschützt, hieß es.
So sah es auch das Oberverwaltungsgericht, das die Klage des Winzers gegen den negativen Behördenbescheid abwies. Die ausländischen Bezeichnungen seien nur in der jeweiligen Landessprache geschützt, konterte der Winzer, und berief sich auf eine einschlägige Stellungnahme der EU-Kommission. Um diese Frage zu klären, bat das Bundesverwaltungsgericht den Europäischen Gerichtshof um eine Auslegung des europäischen Weinbezeichnungsrechts (3 C 16.05).
Die Bezeichnung "Reserve" werde geschützt, wenn sie sich in der Weinbaukultur eines Landes über zehn Jahre herausgebildet habe, so die Bundesrichter. Dann stelle sich aber die Frage, ob der Schutz für eine solche "gewachsene" Bezeichnung dazu führe, die Herausbildung einer vergleichbaren Etikettierung in einem anderen Mitgliedstaat zu blockieren. Das sei "wegen der identischen Landessprache vor allem im Verhältnis zwischen Österreich und Deutschland von Bedeutung".
Über die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs werden wir berichten!