Internet-Ärzteverzeichnis mit "Top-Experten"
onlineurteile.de - Werden die in einem Internet-Ärzteverzeichnis aufgeführten Mediziner als "Spitzenmediziner" oder "Top-Fachärzte" bezeichnet, müssen sie deutlich besser qualifiziert sein als der Durchschnitt der Ärzte in dem jeweiligen Fachgebiet. Kann die Anbieterin des Verzeichnisses so einen deutlichen Vorsprung in der Qualifikation nicht belegen — sie führt nur wenig überzeugende Kriterien wie die Zugehörigkeit zu wissenschaftlichen Gesellschaften an, die keine Bewertung als "Spitzenmediziner" erlauben —, handelt es sich um irreführende Werbung. Das Ärzteverzeichnis ist daher einzustellen, letztlich war es nur bezahlte Werbung für Mediziner, denen für die Aufnahme ins Verzeichnis viel Geld abgeknöpft wurde.