Internet-Polemik gegen den Papst

Kirchliche Klinik löst Arbeitsvertrag eines Krankenpflegers auf: Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

onlineurteile.de - Der Krankenpfleger arbeitete in einem Krankenhaus des katholischen Caritas-Sozialverbands. Unter einem Pseudonym veröffentlichte der Mann im Internet Texte, in denen er gegen den Papst polemisierte. Er nannte seine Tiraden zwar Satire, doch waren sie eher diffamierend als witzig.

Als der Arbeitgeber davon erfuhr, drohte er dem Mitarbeiter zuerst mit fristloser Kündigung. Doch dann einigte man sich darauf, den Arbeitsvertrag aufzulösen ("Aufhebungsvertrag"). Arbeitslosengeld erhielt der Krankenpfleger aber erst einmal nicht: Das Jobcenter verhängte zwölf Wochen Sperrzeit, weil der Mann den Jobverlust mutwillig provoziert habe.

Ohne Erfolg zog er gegen diese Entscheidung vor Gericht: Das Landessozialgericht Baden-Württemberg erklärte die Sanktion für rechtmäßig (L 12 AL 2879/09). Wer in einer kirchlichen Einrichtung arbeite, müsse sich jederzeit den Grundsätzen des Betriebs entsprechend verhalten. Das Oberhaupt der Kirche auf niveaulose Weise zu schmähen, greife die Kirche selbst an und verletze die Loyalitätspflicht gegenüber dem Arbeitgeber.

Dass der Krankenpfleger die "Papstsatire" unter Pseudonym veröffentlichte, ändere daran nichts, weil er als Autor identifizierbar gewesen sei. So ein gravierendes Fehlverhalten zerstöre das Vertrauensverhältnis zwischen den Vertragsparteien und hätte auch eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt. Damit habe der Pfleger selbst dafür gesorgt, dass er arbeitslos wurde. In solchen Fällen sei eine Sperrzeit angebracht.