"Intransparente" Klausel von Rechtsschutzversicherern
onlineurteile.de - Rechtsschutzversicherungen dürfen in ihren Versicherungsbedingungen folgende Klausel nicht mehr verwenden, weil sie unklar ist: "Im Schadensfall muss ein Versicherter alles vermeiden, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verursachen kann";
der Versicherte kann dieser Klausel nicht entnehmen, wozu genau er im Schadensfall verpflichtet ist und so verliert er womöglich den Versicherungsschutz, auch wenn er etwas (vermeintlich) Richtiges tut; Versicherungsnehmer sind in der Regel keine Versicherungsexperten, die im Voraus wissen, welche Leistungen der Rechtsberatung in ihrem Fall sinnvoll und kostengünstig sind.