Irreführende Anzeige in einer Preissuchmaschine

Händler dürfen Preise erst erhöhen, wenn die Änderung in der Suchmaschine angezeigt wird

onlineurteile.de - Versandhändler übermitteln Internet-Preissuchmaschinen die Daten ihrer Produkte inklusive der Preise. Die Suchmaschine ordnet diese Angaben zu Preisranglisten. Der Preis bestimmt die Reihenfolge, in der die Händler in der Preisrangliste für ein bestimmtes Produkt genannt werden: Das billigste Angebot steht an erster Stelle.

Händler X bot über die Preissuchmaschine idealo.de eine Espressomaschine (Saeco) zum Preis von 550 Euro an. Mit diesem günstigen Angebot stand er an erster Stelle unter 45 weiteren Anbietern. Am 10. August 2006 um 17 Uhr erhöhte Händler X auf seiner eigenen Website den Preis für die Espressomaschine auf 587 Euro. Doch sein Angebot auf idealo.de lautete drei Stunden später immer noch "550 Euro".

X hatte zwar dem Betreiber der Suchmaschine die Preiserhöhung sofort mitgeteilt. Änderungen werden dort aber mit zeitlicher Verzögerung angezeigt. Konkurrent Y, der ebenfalls Haushaltselektronik über idealo.de verkauft, beanstandete die falsche Preisangabe als irreführende Reklame von Händler X und klagte auf Unterlassung.

Zu Recht, wie der Bundesgerichtshof entschied (I ZR 46/07). Für einen Händler sei es ein besonderer Vorteil im Wettbewerb, wenn er mit seinem Angebot in der Rangliste einer bekannten Preissuchmaschine zuerst genannt werde. Unzutreffende Preise seien nicht hinnehmbar. Auch der Hinweis "Alle Angaben ohne Gewähr" ändere daran nichts.

Durch einen Klick auf diesen Hinweis öffne sich ein Fenster mit der genaueren Information, dass eine Aktualisierung aller Preise "in Echtzeit ... aus technischen Gründen nicht möglich sei, so dass es im Einzelfall zu Abweichungen kommen" könne. Doch der durchschnittlich informierte Verbraucher und Nutzer eines Preisvergleichsportals erwarte größtmögliche Aktualität.

Wer sich im Internet über Preise informiere, müsse nicht damit rechnen, dass ein von der Suchmaschine angegebener Preis bereits überholt sei. Wenn Händler hier für ihre Produkte Reklame machten, sei es ihnen auch zuzumuten, ihre Preise erst dann umzustellen, wenn die Änderung auch in der Suchmaschine angezeigt werde.