Irreführende Werbung für Internetzugang

Wer DSL anbietet, muss auch auf den nötigen Telefonanschluss hinweisen

onlineurteile.de - Internetanbieter "Freenet" warb im Internet und in Printmedien für seine "supergünstigen" DSL-Internetdienstleistungen. Diese Reklame hielt Konkurrent "T Online", ein Tochterunternehmen der Deutschen Telekom AG, für irreführend. Denn der Anbieter "Freenet" verfügt nicht über eigene Telefonanschlüsse. Sein DSL-Zugang kann nur von Internetsurfern genutzt werden, die einen Telefonanschluss der Deutschen Telekom AG haben. Dadurch entstehen für den Kunden weitere Kosten. Darauf wurden die Verbraucher in der Werbekampagne jedoch nicht hingewiesen.

"T Online" setzte beim Oberlandesgericht (OLG) Hamburg ein Verbot der Werbung durch (5 U 169/05). Während das Landgericht den Verbrauchern zutraute, über das Internet Bescheid zu wissen, und deshalb die Werbung für zulässig hielt, war das OLG nicht so optimistisch: Beim durchschnittlichen Verbraucher könne man keine grundlegenden Kenntnisse über das Internet, schon gar nicht über einen DSL-Internetzugang voraussetzen, so die Richter.

Vielleicht wüssten viele, dass der Zugang zum Internet über einen Telefonanschluss vermittelt werde. Bei DSL sei es aber komplizierter: Manche Anbieter nutzten auch Satelliten oder das Kupferkabelnetz. Dass der Internetzugang von "Freenet" nur zusammen mit einem Telefonanschluss von Telekom funktioniere, sei wohl nur Kennern der Branche bekannt.

Deshalb führe die Werbung ihre Adressaten in die Irre. Es entstehe der Eindruck eines Schnäppchens für DSL-Einsteiger, dabei sei der Internetzugang tatsächlich teurer als angegeben. Die Werbung erwecke falsche Vorstellungen über das Angebot, weil "Freenet" die zusätzlichen Kosten durch einen Telefonanschluss verschweige.