Irreführende Werbung mit Flugpreisen
onlineurteile.de - Fluggesellschaften müssen in ihrer Werbung im Internet und anderswo die Endpreise für Flüge angeben, und zwar inklusive aller Gebühren und Zusatzkosten, die für die Kunden zwangsläufig anfallen;
lässt Ryanair bei Onlinebuchungen zuerst die Bearbeitungsgebühr von fünf Euro für die Bezahlung des Tickets weg und weist erst im dritten Buchungsschritt darauf hin, ist dies unzulässig, weil die Extra-Gebühr quasi obligatorisch ist (sie bleibt nur Kunden erspart, die mit einer in Deutschland beinahe unbekannten Prepaidkarte zahlen).