Isolierglasfenster eingebaut - Schallschutz verschlechtert
onlineurteile.de - Eine Wohnungsbaugesellschaft sanierte einen ganzen Wohnkomplex. Den Mietern kündigte sie schriftlich "Modernisierungsmaßnahmen" an, zu denen unter anderem neue Fenster mit Isolierverglasung gehörten. Maßnahmen, die den Wohnwert verbesserten und Energie einsparten, würden auf die Miete umgelegt, so die Vermieterin.
Damit war eine langjährige Mieterin einverstanden, die in einer Wohnung an der stark befahrenen, sechsspurigen Köpenicker Landstraße lebte. Vom Austausch der Kastendoppelfenster gegen "moderne Isolierglasfenster der Schallschutzklasse 4" versprach sich die alte Frau etwas mehr Ruhe. Doch das Gegenteil trat ein: Nach Abschluss der Bauarbeiten lagen die Lärmwerte im Schlafzimmer über den Grenzwerten der DIN 4109 (25 dB) und der Berliner Lärmschutzverordnung (30 dB).
Die Mieterin vermutete, dass die Fenster falsch eingebaut waren und forderte die Vermieterin auf, den Mangel zu beseitigen. Doch die wiegelte ab - eine bestimmte Schallisolierung sei nie vereinbart worden. Damit kam die Vermieterin beim Amtsgericht Köpenick nicht durch (5 C 117/05). Eine bloße Instandsetzungsmaßnahme, die den Wohnwert nicht hebe, rechtfertige keine Mieterhöhung, so der Amtsrichter.
Doch der Fenstertausch sei als Modernisierungsmaßnahme angekündigt worden und habe auch die entsprechende Mieterhöhung nach sich gezogen. Das sei nur zulässig, wenn die Baumaßnahme Wärmeschutz und Schallschutz messbar verbessere. Laut Sachverständigengutachten treffe das jedoch nicht zu. Die Vermieterin müsse dafür sorgen, dass die Wohnung entsprechend dem Stand der Technik - der in den DIN-Vorschriften fixiert sei - ausgestattet wird.