Ist Herzstolpern eine "schwere Krankheit"?
onlineurteile.de - Während des Aufenthalts in Spanien geriet das Herz eines Urlaubers außer Takt. Das "Herzstolpern" trat bei ihm das erste Mal auf und beunruhigte ihn sehr. Auf ärztlichen Rat kehrte er deshalb nach Deutschland zurück, um sich dort in Behandlung zu begeben. Da sich die Reiseversicherung weigerte, ihn für den Abbruch des Urlaubs zu entschädigen, zog der Mann vor Gericht.
Das Landgericht München I wies seine Klage ab (34 S 16211/03). Die Reiseversicherung müsse nur einspringen, wenn der Versicherungsnehmer seine Reise wegen einer "unerwarteten schweren Erkrankung" beenden müsse. Plötzlich auftretende Herzrhythmusstörungen stellten jedoch keine schwere Krankheit dar, so die Richter. Sie könnten Anzeichen für ganz unterschiedliche Probleme sein, Indiz für ein schweres Herzleiden oder auch eine harmlose Unregelmäßigkeit. Dies zumindest hätte der Urlauber vor Ort in Spanien abklären sollen. Wenn eine schwere Erkrankung nicht feststehe, sondern nur theoretisch möglich sei, begründe dies noch keinen Anspruch auf Leistungen von der Reiseabbruchversicherung.