Ist vorzeitige Menopause eine Krankheit?

Beamtin bekommt Beihilfe für eine Hormonersatztherapie

onlineurteile.de - Frau T ist noch keine 40 Jahre alt, kam aber schon in die Wechseljahre. Das nennt der Mediziner "vorzeitige Menopause". Ein Prozent aller Frauen ist von diesem Problem betroffen, das mit verfrühtem Hormonmangel einhergeht. Um diesen Mangel zu behandeln, verschrieb ein Gynäkologe der Beamtin T das Medikament Cyclo-Progynova.

Für Beamte übernimmt der staatliche Arbeitgeber einen Teil der Gesundheitskosten: per Beihilfe. Als die Beamtin die Rezepte für Cyclo-Progynova bei der baden-württembergischen Beihilfestelle einreichte, lehnte es die Behörde jedoch ab, dafür Beihilfe zu gewähren: Das sei ein Mittel zur Empfängnisregelung, dafür sei keine Beihilfe vorgesehen. Außerdem sei eine vorzeitige Menopause keine Krankheit.

Dem widersprach das Verwaltungsgericht Stuttgart (12 K 699/10). Eine vorzeitige Menopause sei sehr wohl eine Krankheit im Sinne der Beihilfeverordnung. Der Gynäkologe habe der Frau das Medikament nicht zur Empfängnisverhütung verordnet, sondern um den Hormonmangel auszugleichen.

Verfrühter Hormonmangel sei für sich genommen bereits als krankhafter Zustand anzusehen. Werde er nicht behandelt, könne dies zu weiteren Krankheiten führen wie Osteoporose und Herzproblemen. Daher sei eine Hormonersatztherapie in solchen Fällen medizinisch notwendig.