"Italienischer Prosecco" ...
onlineurteile.de - Zwei Trierer Wein- und Sektkellereien stellen schon seit Jahren "Vino frizzante IGT" her - aus italienischem Tafelwein der Rebsorte Prosecco. IGT ist die Abkürzung von "Indicazione Geografica Tipica", die Bezeichnung "Vino frizzante IGT" steht auf den Etiketten des Trierer Perlweins. Das beanstandete der Weinkontrolleur des Landes Rheinland-Pfalz im Herbst 2008 und verbot den Verkauf des "deutschen" Prosecco.
Begründung: "IGT" bezeichne die geografische Herkunft des Produkts, also dürfe Prosecco nicht außerhalb des Staatsgebiets von Italien hergestellt werden. Gegen diese Entscheidung zogen die Sektkellereien vor Gericht. Sie verklagten das Land Rheinland-Pfalz: Man dürfe ihnen nicht verbieten, ihre Perlweine unter dem Namen "Vino frizzante IGT" zu vertreiben.
Das Verwaltungsgericht Trier gab den Unternehmen Recht (5 K 826/08 und 5 K 49/09). Die einschlägige EU-Verordnung gebe Mitgliedsstaaten die Möglichkeit, geografische Herkunftsbezeichnungen zu schützen. Italien habe davon keinen Gebrauch gemacht. Daher verstoße die Angabe der Abkürzung "IGT" auf dem Etikett nicht gegen geltendes Recht.
In der Europäischen Union hergestellte Perlweine dürften so bezeichnet werden, wenn der Grundwein des Vino frizzante aus Italien stamme. Für die geografische Ursprungsbezeichnung sei entscheidend, wo der Grundwein herkomme, und nicht, wo der Perlwein hergestellt werde. Die Trierer Sektkellereien verwendeten für ihren Perlwein ausschließlich italienischen Tafelwein.