Jäger erschießt Islandpony

Er verwechselte es mit einem Wildschwein: Waffenschein futsch

onlineurteile.de - Dass das Jagdgelände nicht weit von einem Ponyhof entfernt lag, wusste der Jäger zwar, der im Sommer 2012 auf der Pirsch war. Als er dann aber sah, wie sich ein Tier im Wald bewegte, packte ihn das Jagdfieber. Ohne zu zögern, schoss der Mann auf das vermeintliche Wildschwein. Tatsächlich traf und tötete der Jäger ein Islandpony.

Deshalb entzog ihm die Waffenbehörde den Waffenschein. Der Jäger hielt dagegen: Ein einziger Fehlschuss infolge einer bedauerlichen Verwechslung stelle doch seine Zuverlässigkeit im Umgang mit Waffen nicht in Frage, meinte er. Außerdem sei es bereits dunkel gewesen, als er geschossen habe. Auch das Strafverfahren gegen ihn — wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz — sei am Ende eingestellt worden.

Mit dieser Argumentation konnte der Jäger das Verwaltungsgericht Berlin nicht überzeugen (VG 1 L 251.13). Es verwies ihn auf elementare Verhaltensregeln bei der Jagd: Jäger dürften nur auf Wild schießen, wenn sie sich vorher Klarheit darüber verschafft hätten, was das für ein Tier sei. Bei der geringsten Unsicherheit und Unwägbarkeit dürften sie keinen Schuss abgeben.

Gegen diese Grundregel habe der Jäger verstoßen. Dabei sei die Jagdsituation nicht einmal kompliziert gewesen. Obendrein habe er in der Nähe des Pferdehofes damit rechnen müssen, einem Pony zu begegnen. Mit schlechten Sichtverhältnissen am Abend könne er sein Fehlverhalten erst recht nicht entschuldigen: Wenn ein Jäger das Tier nicht gut sehe, auf das er schießen wolle, müsse er den Schuss sowieso bleiben lassen.

Völlig zu Recht habe daher die Waffenbehörde den Jäger als unzuverlässig eingestuft und den Waffenschein widerrufen. Denn die Annahme sei begründet, dass er Waffen und Munition auch in Zukunft leichtfertig einsetzen würde.