Jäger müssen Zuverlässigkeitsprüfung bezahlen

Urteil in einem Satz

onlineurteile.de - Weil Waffen gefährlich sind, muss die zuständige Behörde Jäger und andere Waffenbesitzer regelmäßig auf ihre Zuverlässigkeit überprüfen (alle drei Jahre mindestens einmal), d.h. Auskünfte vom Bundeszentralregister, vom staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister und von der örtlichen Polizeidienststelle einholen; die Prüfung ist gebührenpflichtig: Die Gebühr (in der Regel 25,56 Euro) muss ein Jäger auch dann zahlen, wenn die letzte Prüfung erst ca. zwei Jahre zurückliegt und wenn ihm in der Zwischenzeit ein Jahresjagdschein erteilt wurde; einen Mindestabstand zwischen den Regelüberprüfungen schreibt das Waffengesetz nicht vor.