Jäger wegen Tierquälerei verurteilt
onlineurteile.de - Ein Jagdpächter hatte eine streng geschützte Tierart verfolgt und wurde vom Amtsgericht Aachen wegen Tierquälerei zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Deshalb weigerte sich die Jagdbehörde, seinen Jagdschein zu verlängern: Die Entscheidung über seinen Antrag werde vertagt, bis das Berufungsverfahren abgeschlossen sei.
Solange könne er nicht warten, behauptete der Jäger. Schließlich habe er ein Jagdrevier gepachtet, das er ohne Jagdschein verlieren würde. Der Widerspruch des Jagdpächters gegen den Behördenbescheid hatte beim Verwaltungsgericht Aachen keinen Erfolg (3 L 185/09).
Wenn ein Jäger wegen eines Vergehens gegen Tierschutz oder Jagdrecht zu einer Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt werde, sei ihm wegen Unzuverlässigkeit der Jagdschein zu entziehen, stellte das Gericht fest. Scheitere die Berufung, sei der Jäger den Schein also los - denn seine Strafe liege höher.
Daher sei es völlig korrekt, dass die Jagdbehörde die Entscheidung über seinen Jagdschein ausgesetzt habe. Immerhin berechtige der Jagdschein zum Kauf und Tragen von Schusswaffen, dafür sei ein hohes Maß an Zuverlässigkeit vonnöten. Gerade sei das Waffenrecht aus Gründen der Gefahrenabwehr verschärft worden. Vor diesem Hintergrund sei es dem Antragsteller zuzumuten, vorübergehend seine Waffen bei der Polizei abzugeben.
Wenn er dadurch sein Jagdrevier verlieren und dann doch den Jagdschein behalten sollte (was unwahrscheinlich sei ...), gebe es Alternativen. Dann müsse sich der Jäger eben Abschüsse kaufen oder sich von befreundeten Jagdbesitzern einladen lassen, um seinem Hobby nachzugehen.