Jaguar unter Schnee begraben

Hauseigentümerin muss Autobesitzer nicht vor Dachlawinen warnen

onlineurteile.de - Seit Tagen schneite es ununterbrochen, auf dem leicht geneigten Garagendach lag jede Menge Schnee. Trotzdem stellte der Nachbar seine Luxuskarosse direkt hinter die Garage. Diese stand unmittelbar an der Grenze zwischen den zwei Grundstücken, das Dach ragte ein wenig in das Grundstück des Nachbarn hinein. In der Nacht löste sich vom Garagendach eine Schneelawine, die seinen Jaguar beschädigte. Vergeblich forderte er von der Hauseigentümerin Schadenersatz, weil sie ihn nicht vor dieser Gefahr gewarnt hatte.

Das Oberlandesgericht Hamm sah dafür keinen Anlass (13 U 49/03). Grundsätzlich seien Hauseigentümer nicht verpflichtet, andere Personen vor Dachlawinen zu schützen. Nur wenn besondere Umstände dies erforderten, würden Schneefanggitter vorgeschrieben. Auch der Nachbar habe an seinem Hausdach keine Schutzvorrichtungen angebracht.

Für die Hauseigentümerin von nebenan habe es auch keinen Grund gegeben, ihn vor Dachlawinen zu warnen. Die Gefahr einer Dachlawine sei offensichtlich gewesen: Als er seinen Jaguar parkte, habe er sie unmittelbar vor Augen gehabt. Er hätte ohne Weiteres an anderer Stelle parken und das Risiko vermeiden können. Die Dellen am Autodach habe er sich also selbst zuzuschreiben.