Jahre nach der Scheidung Versorgungsausgleich durchgesetzt

Ehevertrag war nach heutiger Rechtsprechung sittenwidrig

onlineurteile.de - Die ehemalige Prostituierte war schwanger, als sie 1985 heiratete. Ihr Partner bestand auf einem Ehevertrag, in dem Gütertrennung vereinbart und Scheidungsunterhalt sowie Versorgungsausgleich ausgeschlossen wurden. Die Frau hatte keine Berufsausbildung. Während der Ehe betreute sie die Kinder, verdiente nichts und konnte keine eigene Altersversorgung aufbauen. Nach heute herrschender Rechtsprechung eine Konstellation, die dazu führt, den Ehevertrag als sittenwidrig anzusehen.

Während des Scheidungsprozesses im Jahr 1998 äußerte die Ehefrau auch mehrfach, dass sie den Ehevertrag für sittenwidrig hielt. Sie hätte allerdings keine Chance gehabt, den Versorgungsausgleich durchzusetzen, denn die Gerichte beurteilten Eheverträge damals noch anders - bis zu einem Grundsatzurteil des BGH im Jahr 2002. 2004 beantragte die geschiedene Frau, den Versorgungsausgleich nachträglich durchzuführen.

Beim Oberlandesgericht Düsseldorf hatte sie Erfolg (1 UF 22/05). Wenn sich der im Ehevertrag vereinbarte Ausschluss des Versorgungsausgleichs im Lichte der neuen Rechtsprechung als sittenwidrig darstelle, sei dies zu korrigieren. Das rechtskräftige Ehescheidungsurteil stehe dem nicht entgegen. Das Vertrauen des Ehemanns auf das Urteil und damit auf den Fortbestand der vertraglichen Regelung sei nicht schutzwürdig. Denn: Angesichts der im Scheidungsverfahren schon geäußerten Zweifel der Ehefrau am Ehevertrag habe er damit rechnen müssen, dass diese nicht für immer auf den Versorgungsausgleich verzichten würde.