Jahreswagen
onlineurteile.de - Überlässt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zum Schnäppchen-Preis eigene Produkte, ist dieser "geldwerte Vorteil" als Arbeitslohn zu versteuern. Das gilt natürlich auch für so genannte Jahreswagen in der Automobilindustrie, die nach einem Jahr Einsatz (als Firmenwagen z.B.) günstig an Arbeitnehmer abgegeben werden.
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) gibt es zwei Methoden, diesen finanziellen Vorteil zu versteuern (VI R 41/02). Arbeitnehmer können beide Methoden wählen.
Entweder orientiert sich die Bewertung des Vorteils am günstigsten Preis auf dem Markt (also an einem um marktübliche Rabatte geminderten Endpreis). Oder man legt den Preis zugrunde, den normalerweise fremde Verbraucher zu zahlen haben (= Normalpreis vor der Gewährung eines Rabatts). Bei der zweiten Berechnungsmethode sind dann vier Prozent des Angebotspreises und ein Rabattfreibetrag abzuziehen.