"Jesus hat sie lieb"
onlineurteile.de - Seit 2004 arbeitet der religiöse Mann als Teilzeit-Telefonist im Call-Center eines Konzerns. Ab 2010 beendete er alle Kundengespräche am Telefon mit der Abschiedsformel: "Jesus hat Sie lieb, vielen Dank für ihren Einkauf bei QVC und einen schönen Tag". Wenn der Abteilungsleiter diese Schlussformel beanstandete, berief sich der Mitarbeiter auf seinen Glauben.
Schließlich kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis. Das hielt der Arbeitnehmer für unwirksam: Er versuche wirklich, Religion und arbeitsvertragliche Pflichten zu vereinbaren. Beschwerden von Kunden habe es auch nicht gegeben.
Seine religiösen Überzeugungen berechtigten ihn nicht, die Arbeitsanweisungen des Unternehmens beharrlich zu ignorieren, stellte das Landesarbeitsgericht Hamm fest (4 Sa 2230/10). Dies verletze den Arbeitsvertrag, daher sei die Kündigung wirksam.
Der gläubige Arbeitnehmer habe außerdem nicht überzeugend dargelegt, warum er in innere Nöte gekommen wäre, wenn er im Call-Center auf seine Grußformel verzichtet hätte. Wenn er sich auf die Glaubensfreiheit berufe, müsse er nachvollziehbar erklären, warum er von dem Zusatz "Jesus hat Sie lieb" aus religiösen Gründen nicht lassen könne.