Jogger fällt über Dackel

Jogger muss frei laufendem Hund ausweichen ...

onlineurteile.de - Fast alle Jogger fürchten sich vor Begegnungen mit frei laufenden Hunden. Nicht immer gehen sie so übel aus wie im konkreten Fall: Beim Lauftraining stürzte ein Mann über einen frei laufenden Dackel und brach sichHand und Unterarm. Mit seiner Klage auf Schadenersatz gegen den Tierhalter war er zwar erfolgreich - musste sich aber Mitverschulden ankreiden lassen.

Immerhin habe der Jogger eingeräumt, den Dackel schon von weitem gesehen zu haben, so das Oberlandesgericht Koblenz (5 U 27/03). Jedermann wisse, wie unberechenbar Hunde seien. Wenn sie nicht an der Leine geführt würden, müsse daher bei einer Begegnung der Jogger das Tempo verringern und um den Hund einen großen Bogen laufen. Da der Mann dem Hund nicht ausgewichen sei, hafte er zu 30 Prozent selbst für seinen Schaden (Behandlungskosten, Verdienstausfall). Folglich müsse der Tierhalter 70 Prozent der Kosten übernehmen.